Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer heiratet im September und möchte seine Steuerklasse wechseln. Er erhält ein Gehalt von 3.030 EUR und hatte bisher Steuerklasse I, keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehepartnerin verdient 2.970 EUR brutto und hatte bisher ebenfalls die Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Für beide wird zur Ermittlung der Lohnsteuer ein Zusatzbeitrag von 1,7 % zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt.
Lohnsteuer Ehemann bisher (I/0) |
Bruttolohn |
3.030,00 EUR |
Lohnsteuer |
323,75 EUR |
Solidaritätszuschlag |
+ 0,00 EUR |
Kirchensteuer |
+ 29,13 EUR |
Gesamt |
352,88 EUR |
Lohnsteuer Ehefrau bisher (I/0) |
Bruttolohn |
2.970,00 EUR |
Lohnsteuer |
310,33 EUR |
Solidaritätszuschlag |
+ 0,00 EUR |
Kirchensteuer |
+ 0,00 EUR |
Gesamt |
310,33 EUR |
Die lohnsteuerliche Gesamtbelastung der Ehepartner beträgt 663,21 EUR.
Welche Lohnsteuerklasse sollte der Arbeitnehmer wählen und wäre ein Wechsel für ihn vorteilhaft?
Ergebnis
Ändert sich der Familienstand des Arbeitnehmers durch Heirat, führt dies automatisch dazu, dass die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden die melderechtlichen Änderungen des Familienstandes an die Finanzverwaltung übermitteln. Dadurch werden Ehepartner programmgesteuert ab dem Heiratsmonat in die Steuerklassen IV/IV eingereiht. Der Wechsel in Steuerklasse IV/IV bringt allerdings keine steuerlichen Veränderungen in der monatlichen Entgeltabrechnung. Bei der Wahl der Steuerklasse IV wird man lohnsteuerlich behandelt wie ein Alleinstehender, d. h. die Versteuerung erfolgt nach der Grundtabelle.
Der Wechsel in die Steuerklassen III und V muss von den Ehepartnern gemeinsam beim Finanzamt beantragt werden und bringt folgende Veränderung:
Lohnsteuer Ehemann Steuerklasse (III/0) |
Bruttolohn |
3.030,00 EUR |
Lohnsteuer |
65,00 EUR |
Solidaritätszuschlag |
+ 0,00 EUR |
Kirchensteuer |
+ 5,85 EUR |
Gesamt |
70,85 EUR |
Lohnsteuer Ehefrau Steuerklasse V |
Bruttolohn |
2.970,00 EUR |
Lohnsteuer |
634,66 EUR |
Solidaritätszuschlag |
+ 0,00 EUR |
Kirchensteuer |
+ 0,00 EUR |
Gesamt |
634,66 EUR |
Die steuerliche Gesamtbelastung der Ehepartner bei Steuerklassenwahl III/V beträgt 705,51 EUR.
Ein Wechsel der Steuerklassen ist nicht empfehlenswert. Steuererstattungen, die sich durch unterschiedlichen Arbeitsverdienst beider Ehepartner ergeben, können dann erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.