Teilweise werden Leistungen bereits in anderen Gesetzen nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt. Dass solche Leistungen nur aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, ist mit dem Bürgergeld-Gesetz gesetzlich klargestellt worden.

 
Hinweis

Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des SGB XIV

Entschädigungszahlungen zum Ausgleich gesundheitlicher Schädigungsfolgen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies ist für alle Sozialleistungen in § 28 Abs. 2 und § 154 SGB XIV zentral geregelt.

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