Als Anreiz zur Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit wird auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Freibetrag eingeräumt. Die ersten 100 EUR monatlich sind als Grundabsetzbetrag im Rahmen der üblichen Absetzbeträge (Versicherungen, Werbungskosten) vollständig nicht zu berücksichtigen. Der Freibetrag beläuft sich für das darüber hinausgehende Bruttoeinkommen bis 520 EUR monatlich auf 20 %, und von 520 bis 1.000 EUR auf 30 %. Für weiteres Bruttoeinkommen bis 1.200 EUR monatlich gilt ein Freibetrag von 10 %; für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 EUR.

Daraus ergeben sich z. B. folgende nicht zu berücksichtigende Beträge:

 
Bruttoverdienst nicht als Einkommen zu berücksichtigen
100 EUR 100 EUR
200 EUR 120 EUR
450 EUR 170 EUR
800 EUR 268 EUR
1.200 EUR 348 EUR
1.500 EUR (mit Kind) 378 EUR

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge