Bei der Unterzeichnung des am 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen erklären die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten, dass Einverständnis über Folgendes besteht:
6. |
Rechtsakte der Europäischen Union werden durch dieses Abkommen nicht berührt. |
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