Soweit der Prüfer nach dieser Verordnung verpflichtet ist, nur über Änderungen zu berichten, hat der Prüfer in angemessenen Abständen über die Darstellung der Änderungen hinausgehend vollständig zu berichten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge