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Prüfungsberichtsverordnung [bis 26.11.2009] / §§ 37 - 43 Dritter Titel Zusatzvorschriften für Hypothekenbanken, Schiffspfandbriefbanken und Bausparkassen

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§ 37 Angaben zur Liquiditätslage von Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken

1Bei Hypothekenbanken ist auch darüber zu berichten, ob die Bestimmung des § 5 Abs. 3 des Hypothekenbankgesetzes beachtet worden ist; bei Schiffspfandbriefbanken ist auch darüber zu berichten, ob § 5 Abs. 3 des Schiffsbankgesetzes beachtet worden ist. 2Bei Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken ist anzugeben, in welchem Umfang im Berichtsjahr Wertpapiere und Schuldscheindarlehen jeweils erworben oder veräußert wurden.

§ 38 Angaben zur Ertragslage von Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken

 

(1) 1Bei Hypothekenbanken sind die Zinserträge untergliedert nach Hypothekendarlehen, Kommunalkrediten, anderen Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen anzugeben. 2Die Zinsaufwendungen sind untergliedert nach Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen, Schuldverschreibungen ohne die für Hypothekenpfandbriefe oder öffentliche Pfandbriefe vorgeschriebene Deckung sowie anderen Bankgeschäften anzugeben.

 

(2) 1Bei Schiffspfandbriefbanken sind die Zinserträge untergliedert nach Schiffshypothekendarlehen, Schiffskommunaldarlehen, anderen Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen anzugeben. 2Die Zinsaufwendungen sind untergliedert nach Schiffspfandbriefen, Schiffskommunalschuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne die für Schiffspfandbriefe vorgeschriebene Deckung sowie anderen Bankgeschäften anzugeben.

 

(3) Die Untergliederung ist entbehrlich, soweit sich diese Angaben aus dem Anhang oder einer Anlage zum Prüfungsbericht ergeben.

§ 39 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen

 

(1) Bei Bausparkassen sind auch darzustellen:

 

1.

bei Bausparkassen, die in Deutsche Mark rechnen, das eingelöste Neugeschäft einschließlich Erhöhungen der Bausparsummen, ohne Berücksichtigung von Vertragszusammenlegungen, insgesamt und aufgeschlüsselt nach Tarifen in folgender Gruppeneinteilung:

 

bis 20 000 DM Bauspar...

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