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Die Heranziehung eines Sachverständigen durch das Schiedsgericht ist zu jeder Frage denkbar, die auch in einem staatlichen Verfahren für ein Sachverständigengutachten offen stünde. Das Schiedsgericht kann den Sachverständigen also zur Klärung tatsächlicher wie rechtlicher Fragen beauftragen. Dies betrifft insb Rechtsfragen des § 293. Aber auch darüber hinaus kann sich ein Schiedsgericht durch Sachverständige rechtlich beraten lassen. Hierin zeigt sich der weitergehende Spielraum des Schiedsgerichts ggü einem staatlichen Gericht.

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