Rn 20

§ 121 ist anzuwenden (s seit 1.9.09 aber auch den – enger gefassten – § 78 II FamFG, dazu § 121 Rn 7 mwN). Dem gemeinnützigen Verein, dem im Sorgerechtsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind übertragen worden ist, kann kein Anwalt beigeordnet werden (Ddorf FamRZ 95, 373). Ist ein Insolvenzverwalter Rechtsanwalt, so kann er beigeordnet werden, er ist hier nicht im eigenen Interesse tätig (MüKoZPO/Wax Rz 6). Ansonsten kommt eine Anwaltsbeiordnung nur dann in Betracht, wenn die Tätigkeit von einem Nichtjuristen auch im Rahmen seines Amtes nicht ohne anwaltliche Hilfe erledigt werden kann (KG FamRZ 94, 1397).

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