Rn 6

Hierunter fallen alle Gerichtsstände außer dem allg Gerichtsstand und den ausschl Gerichtsständen. Die besonderen Gerichtsstände, die das Gesetz kennt, knüpfen an bestimmte Verfahrensgegenstände an. Bsp: Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser, Elektrizität, Gas und Fernwärme (jew § 34 AVBWasserV, AVBFernwärme; jew § 22 Strom/GasGVV); § 17 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV); § 6 BinSchG (Gerichtsstand des Heimatortes; vgl auch § 3 BinSchGerG, dazu Rn 5); § 14 HaftpflG (Klagen nach HaftpflG); § 440 HGB (Streitigkeit aus einer Beförderung); § 56 LuftVG (Klagen für die Haftpflicht im Luftverkehr); § 20 StVG (Klagen nach StVG); § 215 I 1 VVG (Klagen aus dem Versicherungsvertrag; beachte aber § 215 I 2 VVG); ZPO §§ 20–23a, 25–29, 29c I 1–32, 33, 34, 35a.

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