Rn 3

Nach dem eindeutigen Wortlaut kann das Gericht ggü beiden Parteien und ggü jeder dritten Person die Vorlage einer Urkunde vAw anordnen. Die Anordnung ist auch ggü einem Streithelfer möglich. Eine Einschränkung bei den Parteien auf denjenigen, der die Beweislast für die in der Urkunde enthaltene Tatsache trägt, findet nicht statt.

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