Rn 1

Die Fristbestimmung im Urt soll dem Gläubiger die für die begünstigten Erfüllungsanprüche erforderliche Fristsetzung ersparen. Nach Fristablauf ist der Sekundäranspruch zwar einzuklagen, im Vorprozess beschiedene Einreden können nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Tenorierungsbeispiel:

1) Der Bekl wird verurteilt, die Maschine Marke …, Artikel Nr. …, Farbe …, an den Kl herauszugeben.
2) Dem Bekl wird zur Herausgabe eine (in das Ermessen des Gerichtes gestellte) Frist gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist lehnt der Kl die Leistung ab.
3) Für den Fall, dass die gesetzte Frist fruchtlos verstreicht, wird der Bekl verurteilt, einen Betrag in Höhe von … EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Fristablauf an den Bekl zu zahlen.

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