Rn 40
Die Wahrung der Frist einer Klage auf Feststellung von Mängeln bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit, die vom Kl darzutun und in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen ist (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]). Hält Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen Erstgericht für unzulässig, muss es den Kl gemäß § 139 Abs 3 darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, hierauf durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren (BGH NJW-RR 10, 70 [BGH 23.04.2009 - IX ZR 95/06]). Stellt Kl als Hilfsantrag einen Zahlungsantrag, darf das Gericht diese Klageerweiterung nicht für wirkungslos erachten (BGH NJW 16, 2508 [BGH 10.03.2016 - VII ZR 47/13]). Feststellungsantrag, ›dass sich die Darlehensverträge in Rückabwicklungsschuldverhältnisse umgewandelt haben‹ ist als positive Feststellungsklage unzulässig (BGH MDR 18, 1399 [BGH 03.07.2018 - XI ZR 572/16]; NJW-RR 17, 1077 [BGH 04.07.2017 - XI ZR 741/16]).
Rn 40a
Ein Feststellungsinteresse kann zwar nicht damit begründet werden kann, dass der Kläger sich die Wahl zwischen großem und kleinem Schadensersatz offenhalten möchte (BGH NJW-RR 22, 23 [BGH 05.10.2021 - VI ZR 136/20]), dass aber eine Wahl zwischen großem und kleinem Schadensersatz noch im dritten Rechtszug getroffen werden kann und dieser Gesichtspunkt der Zulässigkeit einer Feststellungsklage danach nicht mehr entgegensteht (BGH HFR 22, 1180).
Rn 41
Für die negative Feststellungsklage gilt der Grundsatz, dass hierfür dasjenige Gericht örtlich zuständig ist, das im Fall einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums zuständig wäre (Celle NdsRpfl 20, 234). Die Umkehr der Parteirollen bei der negativen Feststellungsklage ist auf die Darlegungs- und Beweislastverteilung ohne Einfluss (BGH NJW 12, 3294 [BGH 17.07.2012 - XI ZR 198/11]). Bei der negativen Feststellungsklage muss der Feststellungskläger lediglich beweisen, dass sich der Bekl eines Anspruchs auf Grund eines bestimmten Lebenssachverhalts berühmt. Dagegen muss der Feststellungsbekl die Tatsachen beweisen, aus denen er seinen Anspruch herleitet, um dessen Nichtbestehen gestritten wird. Bleibt unklar, ob die streitige Forderung besteht, dann muss der auf Negation gerichteten Feststellungsklage ebenso stattgegeben werden wie wenn feststeht, dass der streitige Anspruch nicht besteht (BGH NJW 93, 1716 [BGH 02.03.1993 - VI ZR 74/92]). Bei negativen Feststellungsklagen mehrerer Kl ist str, ob im Hinblick auf unterschiedliche allg Klägergerichtsstände eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs 1 Nr 3 (analog) in Betracht kommt (so München NJW-RR 10, 645 [OLG München 18.08.2009 - 31 AR 355/09] gegen München 12.5.10 – 34 AR 9/10 und 18/10 juris).
Rn 42
Ein Kl ist nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH NJW-RR 16, 759).
Rn 43
Ein Feststellungsantrag muss dem Bestimmtheitserfordernis genügen. Er muss das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft der Feststellung keine Ungewissheit bestehen kann (BGHZ 201, 129).
Rn 44
Wird nach Kündigung einer Gesellschaft unter Verkennung der Durchsetzungssperre eine Zahlungsklage erhoben, liegt darin ein Feststellungsbegehren, das darauf gerichtet ist, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird (BGH NZG 02, 519 [BGH 18.03.2002 - II ZR 103/01]).
Rn 45
Im Urkundenprozess ist die Erhebung einer Feststellungsklage unstatthaft (BGH NJW-RR 12, 1059 [BGH 22.05.2012 - II ZR 2/11]).