Rn 60

Gegen eine Rechtswegverweisung ist die sofortige Beschwerde gegeben (§ 17a IV 3 GVG), jedoch nicht bei Verweisung im PKHVerfahren (BGH NJW 16, 1520 [BGH 25.02.2016 - IX ZB 61/15]).

 

Rn 61

Ausnahmsweise anfechtbar ist auch die (nach Abs 2 S 2 nicht bindende) Verweisung vor Rechtshängigkeit (BayObLGZ 99, 94), bei fehlendem Bindungswillen oder wenn sie willkürlich ist oder auf einer Versagung des rechtlichen Gehörs beruht. Die mangelnde Bindungswirkung kann im Wege der Vorlage nach § 36 I Nr 6 oder durch sofortige Beschwerde (§ 567) geltend gemacht werden (hM; Hamb NJW-RR 12, 634; Stuttg NJW-RR 10, 792 [OLG Stuttgart 28.07.2009 - 19 W 37/09]; Köln NJW-RR 09, 1543 [OLG Köln 09.06.2009 - 9 W 36/09] mwN; Hambg NJW-RR 12, 634 [OLG Hamburg 02.11.2011 - 5 W 115/11]; aM Naumbg 20.7.15 1 W 24/15 juris).

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