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Das sind alle Rechtssätze, die in keinem Teil der Bundesrepublik gelten. Neben dem ausländischen Gewohnheits- und Statuarrecht gehören dazu auch die von ausländischen Gerichten entwickelten Regelungswerke wie Unterhaltstabellen oä. Gegenstand der Ermittlungen können außerdem auch die Auslegung und die Anwendung der ausländischen Rechtssätze durch die Gerichte des jeweiligen Landes sein.

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