Rn 47
Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstellungsanspruch höchsten Vierteljahreswert (LAG Berlin MDR 06, 1319); Arbeitszeitreduzierung Verlangen nach Teilzeit nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (LAG Rheinland-Pfalz MDR 06, 57), entspr Regeln über Änderungsstreit zu bewerten (LAG Köln MDR 06, 1438; JurBüro 16, 422); Streitwerte fürAnnahmeverzugslohn undKündigungsschutzklage sind gesondert zu ermitteln; soweit wirtschaftliche Identität besteht, unterbleibt idR Zusammenrechnung, maßgebend ist allein der höhere Streitwert (BAG NJW 22, 1637, vgl auch LAG Nürnbg JurBüro 11, 258); Arbeitnehmererfindung: freie Schätzung nach den Angaben des Klägers (BGH MDR 12, 875); Herausgabe von Arbeitspapieren: je 500 EUR (LAG Hessen, LAGE § 10 BRAGO Nr 15); Reduzierung der Arbeitszeit wegen Teilnahme an Fortbildung Interesse hieran (LAG Baden-Württemberg JurBüro 08, 250: 20.000 EUR), iÜ 3 faches Monatsgehalt (LAG Baden Württemberg JurBüro 09, 533); bei Erhöhung eine Monatsvergütung bis drei Monate (LAG Köln JurBüro 16, 422). Auflösungsantrag § 42 II 1 GKG, neben der Kündigung nicht gesondert zu bewerten (LAG Chemnitz JurBüro 06, 33), Wertabschlag ggü Kündigung (LAG Hamm DB 89, 2032: 2/3 des Feststellungswertes); der Streit um eine auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag ist entsprechend den Grundsätzen des Kündigungsschutzes zu bewerten (LAG Köln JurBüro 08, 424). Beschäftigungsklage Bruttomonatsverdienst ggf zzgl weitergehenden wirtschaftlichen Interesses (LAG Berlin MDR 04, 598). Beschlussverfahren ausf Übersicht von Brinkmann, Die Ermittlung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, JurBüro 10, 119 u 177; LAG Baden-Württemberg JurBüro 11, 578, 595: Feststellung gem § 78a IV Nr 1 BetrVG, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem ehemaligen Auszubildenden nicht begründet wird, nach § 23 III 2 RVG iVm Wertung des § 42 II 1 GKG; Versetzung: ein Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 13, 473). Betriebsrente Der Wert der Beschwer nach §§ 9, 5 ZPO und der Streitwert nach § 42 Abs 2 und Abs 4 GKG sind nach der vollen eingeklagten Betriebsrente zu berechnen (BAG NZA 12, 469). Feststellung, dass Versorgungszusage durch kapitalisierte Einmalzahlung erfüllt ist, bemisst sich nach Differenz zwischen Kapitalleistung und dem abgezinsten Betrag, der anderenfalls monatlich wiederkehrend bis zum statistisch zu erwartenden Ableben des Arbeitnehmers zu zahlen wäre, gem § 42 I 1 GKG begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag (LAG Düsseldorf NZA-RR 22, 435). Feststellungsklage betr Beendigung kein Abschlag angezeigt (LAG München JurBüro 90, 1609); bei neg Feststellungsklage idR der volle Wert anzusetzen (München NJW-RR 88, 190; LAG München JurBüro 07, 256). Freistellungsvereinbarung maßgeblich ist zunächst die Dauer der Freistellung (LAG Berlin MDR 03, 896); es können 10 bis 50 % des Entgelts angesetzt werden (LAG Rheinland-Pfalz MDR 02, 1397; LAG Berlin MDR 02, 59) oder ein Monatsgehalt (LAG Niedersachsen JurBüro 08, 147); in einem Vergleich kann sie mit 25 % werterhöhend berücksichtigt werden (LAG Schleswig-Holstein JurBüro 07, 257; LAG Rh-Pf, JurBüro 09, 139: 10–25 %). Generalschlüssel Herausgabe mit Wert der Schließanlage anzusetzen (LAG Schleswig-Holstein JurBüro 07, 258). Lohnabrechnung 300 EUR pro Abrechnung (LAG Rheinland-Pfalz JurBüro 08, 253). Personalakte, Antrag auf Entfernung einer Abmahnung: idR ein Bruttomonatsverdienst (LAG Sachs-Anh JurBüro 13, 250); Personalvertretungssache Auffangwert 4.000 EUR (BVerwG JurBüro 06, 427). Rechtswegbestimmungsverfahren 30 % des Wertes der Hauptsache (LAG Hamm JurBüro 07, 425; Sonderlösungsrecht ohne Freistellungsvereinbarung: pauschal ein Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 13, 427); Sozialplan Streit um Volumen nach Differenz der Volumina (BAG JurBüro 05, 146). Tarifbedingungen 3 faches Monatsgehalt (LAG SchlHolst JurBüro 09, 533). Weiterbeschäftigungsanspruch und Feststellung des Annahmeverzugs je ein Monatseinkommen (LAG Hamburg MDR 03, 178). Wettbewerbsverbot Maßgeblicher Anhaltspunkt ist die Mindestentschädigung (LAG Köln AE 08, 154). Zeugnis 1 Monatslohn (LAG Dresden MDR 01, 282; LAG Köln MDR 01, 717 [LAG Köln 29.12.2000 - 8 Ta 299/00] für Berichtigung, überschießender Vergleichswert 300 EUR: LAG Nürnberg MDR 04, 1387). Zeugnis, Zwischenzeugnis 1 Monatslohn vertretbar (LAG Baden-Württemberg JurBüro 09, 537; LAG Schlesw-Holst JurBüro 10, 306; LAG Hambg JurBüro 13, 425); für halbes Monatsgehalt bei Zwischenzeugnis Sächs LAG JurBüro 12, 250. Weitere Einzelfälle s Anders/Gehle/Kunze bei Arbeitsgerichtliches Verfahren.