Rn 4
Die Norm ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass die wirtschaftliche Identität mehrerer Streitgegenstände der Wertaddition entgegensteht (BGH NJW-RR 91, 186), so dass nur der höchste Einzelwert maßgeblich ist (Zweibr JurBüro 88, 232). Addition setzt das Vorhandensein selbstständiger wirtschaftlicher Werte voraus (Saarbr JurBüro 20, 302; Frankf JurBüro 06, 538). Bei Teilidentität werden die sich überlappenden Teile nur einfach angesetzt (BGH NJW-RR 92, 698; 06, 1004; Stuttg DB 01, 1549). Der NZB kommt neben einer zugleich eingelegten Revision kein eigenständiger Wert zu (BGH MDR 15, 295).
1. Fälle von Identität.
Rn 5
Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10.2020 - VIII ZR 290/19]; OLGR Karlsr 04, 388; KG MDR 05, 898 [KG Berlin 21.03.2005 - 8 W 65/04]; KGR 08, 929; Ddorf MDR 09, 57; MüKoZPO/Wöstmann § 5 Rz 4; offengelassen bei Billigung des Mindestwertes von 300 DM in BGH NJW-RR 89, 826), einschlägig ist eher der Gedanke des § 4 I Hs 2 ZPO (bei der Klage auf Abnahme auf Kosteninteresse abstellend BGH KostRspr ZPO § 3 Nr. 499), zumal ein eigenständiges wirtschaftliches Interesse an der Feststellung im Einzelfall durchaus gegeben sein kann; besteht dieses nicht lediglich in einem Kosteninteresse, ist es mit anzusetzen; Anfechtungsklage und Klage auf Wertersatz gegen den Rechtsvorgänger (Frankf MDR 55, 496); Klage auf Auflassung und Löschung von Belastungen: Wert des Grundstücks nach § 6 ist der Höchstwert (Köln JurBüro 88, 1388; OLGR Ddorf 93, 266); Verbindung einer Klage auf Werklohn und Bewilligung einer diesen Anspruch absichernden Bauhandwerkersicherungshypothek (Köln JMBlNW 74, 68; Nürnbg MDR 03, 1382 = JurBüro 03, 594; Stuttg BauR 03, 131; OLGR Kobl 03, 256; aA OLGR München 99, 347; Ddorf NZBau 05, 697; MDR 09, 322); verzögerliche Erteilung eines Bauvorbescheids: Anspruch aus Amtshaftung und aus enteignungsgleichem Eingriff (BGH NJW 10, 681 [BGH 26.11.2009 - III ZR 116/09]); Befreiungsanspruch betr persönliche und dingliche Haftung (KG JurBüro 68, 466); Befreiungsanspruch betr Honorarforderung (BGH JurBüro 10, 368); Beschlussanfechtung Zwangsweise Anteilsabtretung und Einziehung, weil Letztere nur zum Tragen kommt, wenn Erstere unwirksam ist (BGH GmbHR 22, 537); Bürgschaftsurkunde Klage auf Herausgabe und Widerklage auf Erfüllung, es zählt der höhere Wert (Bambg JurBüro 74, 1437; OLGR Stuttg 98, 427; s § 3 Streitwert-Lexikon Bürgschaft); für Identität auch Ddorf NJW-RR 16, 1215 [OLG Düsseldorf 29.01.2016 - I-9 W 8/15]; Darlehensklage und Gegenansprüche, die mit Auszahlung entstehen (OLGR Karlsr 05, 353); Klage auf Duldung einer Grundstücksnutzung zum Zwecke des Begehens und Befahrens und auf Einräumung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts (BGH JurBüro 22, 474); Klage auf Leistung und Duldung der Zwangsvollstreckung (OLGR Celle 02, 11); Erbunwürdigkeitsklage und Klage auf Herausgabe des Nachlassanteils (BGH JurBüro 69, 1168); Ersatzvornahme und Vorschuss nach § 887 I, II; bei Feststellungs- und Zwischenfeststellungsklage neben der Leistungsklage ist eigens zu prüfen, ob und inwieweit ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (St/J/Roth § 5 Rz 9 ff; letztlich offengelassen in BGH NJW-RR 92, 698); neg Feststellungs-Drittwiderklage gegen den Zedenten und Leistungsklage (OLGR Celle 09, 1025); Freigabe einer Sicherheit: Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags und auf Freigabe der Sicherheit (Karlsr NJW-RR 18, 191 [OLG Karlsruhe 13.10.2017 - 9 W 14/17]); Geschäftsleiter: Kündigung und Abberufung (BGH NZG 16, 868 [BGH 12.04.2016 - II ZR 297/15]); Gesellschaftseinlage und Kündigung (Zweibr MDR 14, 1345 [OLG Schleswig 26.08.2014 - 3 W 72/14]); Grundurteil: NZB beider Parteien (BGH NZM 16, 180 [BGH 22.10.2015 - V ZR 146/14]); für die isolierte Herausgabeklage ist grds der Nennbetrag anzusetzen (BGH MDR 15, 115); Zusammentreffen von Hauptsacheklage und einstweiligem Rechtsschutz infolge unzulässiger Verbindung (LG Mönchengladbach BeckRS 20, 19778; Kündigungsschutzantrag und Annahmeverzugslohn,:keine Zusammenrechnung für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, iÜ gesonderte Ermittlung (BAG NJW 22, 1637); maßgeblich ist dann der höhere Wert (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 1046), Auflösungsantrag neben Kündigungsschutz nicht gesondert zu bewerten (LAG Chemnitz JurBüro 06, 33; LAG Nürnberg JurBüro 06, 82); Rückkaufswert einer Lebensversicherung neben dem Darlehen, dessen Sicherung diese dient (BGH FamRZ 06, 946); Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts und Feststellung, dass die gesicherte Forderung nicht besteht (Zö/Herget § 6 Rz 10, für Teilvalutierung allerdings nicht plausibel; hier ist der höhere Wert maßgeblich; vgl auch § 6 Rn 18); Klage auf Zahlun...