Rn 26

Mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann die fehlerhafte Nichtfeststellung von Tatsachen durch das Berufungsgericht. Die unberechtigte Neufeststellung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH NJW 19, 2169 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 274/17]; 05, 1583 [BGH 09.03.2005 - VIII ZR 266/03]; 04, 1458 [BGH 22.01.2004 - V ZR 187/03]).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?