Rn 17

Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklohnklage besteht wirtschaftliche Identität (§ 5 Rn 5), der Löschungsanspruch ist mit einem Teilbetrag zu bewerten (Bambg JurBüro 75, 940; Bremen JurBüro 82, 1052), Bürgschaft (RGZ 25, 366), Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW-RR 99, 1080: Wert der Forderung einschließlich Zinsen und Kosten, begrenzt durch Wert der Sache; Saarbr MDR 01, 897 [OLG Saarbrücken 18.01.2001 - 7 W 11/01-2]: bei Klage aus dem Grundpfandrecht Nennwert anzusetzen; vgl auch § 4 Rn 20), Hinterlegung einer Sicherheit (Köln JurBüro 80, 281), Insolvenzanfechtung (Celle ZinsO 01, 131), Kaution (RGZ 31, 386), Sicherungsabtretung, Sicherungseigentum (BGH NJW 59, 939; Kobl MDR 68, 334; Bambg KostRspr § 3 ZPO Nr 101: Feststellung des Sicherungseigentums nach § 3 zu bewerten), vertragliches Pfandrecht, Bewilligung einer Vormerkung (Zweibr RPfleger 67, 2 zu § 6d; die aA, die nach § 3 auf einen Bruchteil des gesicherten Anspruchs abstellt, erscheint indes vertretbar, weil die Vormerkung nicht eine Geldforderung, sondern einen Anspruch auf Übertragung oder Einräumung des dinglichen Rechts selbst sichert und daher wirtschaftlich als Teil des Vollrechts angesehen werden kann, vgl Anders/Gehle/Kunze bei Auflassungsvormerkung; BGH 12.3.13 – II ZR 214/10 –: § 3, wenn Kl am Grundstück nicht dinglich berechtigt; § 3 Streitwert-Lexikon Vormerkung), persönliche Zurückbehaltungsrechte (Musielak/Voit/Heinrich § 6 Rz 8).

 

Rn 18

Bei der Drittwiderspruchsklage kommt es auf den Wert der Forderung an, wegen derer gepfändet wurde, begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (BGH WM 83, 246; Anders/Gehle/Kunze bei Drittschuldnerklage; für Ansatz von 20 % des Grundstückswertes Karlsr FamRZ 04, 1221), nicht hingegen ist maßgeblich, ob der Kl seinen Antrag ausdr auf den Umfang der Forderung begrenzt (so aber OLG Köln MDR 91, 899 [OLG Köln 27.03.1991 - 16 W 46/91]). Einzelheiten bei § 3 Streitwert-Lexikon Widerspruchsklage.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?