Rn 4

Die Anmeldung führt jedoch nicht zu einer Beteiligung am Musterfeststellungsverfahren iSe Parteistellung. Die angemeldeten Verbraucher sind weder Partei noch sonstige Beteiligte des Verfahrens und sind – anders als die Beigeladenen im KapMuG – auch nicht zur Vornahme von Prozesshandlungen befugt. Sie können jedoch als Zeugen gehört werden (BTDrs 19/2507, 16).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?