Rn 5

Der Auftrag iSv § 753 I ist ein verfahrensrechtlicher Antrag des Gläubigers an den GV, Amtshandlungen in Ausübung staatlicher Vollstreckungsgewalt durchzuführen (Nies MDR 99, 525). Mit dem Antrag müssen der Titel und sonstige Urkunden übergeben werden, die nach §§ 750 II, 751 II zugestellt werden müssen. Es ist zulässig, mehrere Anträge auf einmal zu stellen. Auch können Anträge unterschiedlichen Inhalts miteinander verbunden werden, etwa der auf Pfändung nach §§ 803, 808 und ein Antrag auf Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung sowie auf Verhaftung des Schuldners, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Die Verbindung kann kumulativ oder alternativ ausgestaltet sein (vorrangiger Pfändungs- und nachrangiger Verhaftungsauftrag, für den Fall, dass die Pfändung erfolglos geblieben ist: LG Koblenz DGVZ 98, 61; s Rn 7). Es ist auch möglich, für mehrere Titel einen einheitlichen Antrag zu stellen (LG Hamburg Rpfleger 02, 370 [LG Darmstadt 05.02.2002 - 5 T 82/02]; LG Koblenz Rpfleger 02, 371 [LG Koblenz 12.03.2002 - 2 T 24/02]).

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