Rn 21f

Aufbewahrungspflichten sind insb in steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (zB § 147 AO; § 41 I 9 EStG; § 14b UStG; § 257 HGB) und für den Gesundheitsbereich (Ärzte, Hebammen etc) normiert. Eine vertraglich begründete Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen genügt nicht.

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