Rn 4

Teilweise wird auch der Begriff Rektapapiere synonym verwandt (vgl dazu Hezel Rpfleger 06, 105, 107). In ihnen ist der Berechtigte namentlich benannt. Hierunter fallen zB bürgerlich-rechtliche Anweisungen (§ 783 BGB), umgeschriebene Schuldverschreibungen (§ 806 BGB), handelsrechtliche Papiere nach § 363 HGB, die nicht an Order lauten, Kuxen, Namensaktien (§ 10 I 1 AktG), Zwischenscheine, Investmentzertifikate auf den Namen, Rektaschecks und -wechsel mit dem Vermerk ›nicht an Order‹ (Art 14 II ScheckG, Art 11 II WG).

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