Rn 24

Der BGH bejaht eine entspr Anwendung von § 851 II auf den vertraglichen Kündigungsausschluss einer sonst nicht pfändungsgeschützten Kapitallebensversicherung (BGH NZI 12, 76 [BGH 01.12.2011 - IX ZR 79/11] Rz 33 ff). Sonst besäßen Abtretungsausschluss und Kündigungsverbot unterschiedliche Konsequenzen, obwohl beide die Verwertung einer Kapitallebensversicherung verhindern sollen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?