Rn 24
Der BGH bejaht eine entspr Anwendung von § 851 II auf den vertraglichen Kündigungsausschluss einer sonst nicht pfändungsgeschützten Kapitallebensversicherung (BGH NZI 12, 76 [BGH 01.12.2011 - IX ZR 79/11] Rz 33 ff). Sonst besäßen Abtretungsausschluss und Kündigungsverbot unterschiedliche Konsequenzen, obwohl beide die Verwertung einer Kapitallebensversicherung verhindern sollen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen