Rn 14

Analog anzuwenden ist § 92 II, wenn der Kl nur tw unterliegt und das Unterliegen geringfügig ist. Dann können in analoger Anwendung des § 92 II dem Beklagten dennoch die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.

 

Beispiel:

Eingeklagt sind 1.900 EUR. Das Gericht spricht dem Kl lediglich 1.860 EUR zu und weist die Klage iÜ ab.

Auch hier kann von § 92 II Nr 1 Gebrauch gemacht werden, indem die Kosten in voller Höhe dem Beklagten auferlegt werden, da der zu viel eingeklagte Betrag von 40 EUR geringfügig war und dadurch keine besonderen Kosten angefallen sind.

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