Rn 2

Unter § 1011 fallen nicht nur die typischen Ansprüche aus dem EBV, §§ 985, 987 ff, 1004, 1027 (BGHZ 92, 351). Ebenso auch Besitzansprüche (§§ 859, 861 f, 867, 1007) als Minus zum Eigentumsrecht und Surrogatansprüche zu den §§ 985, 1004, wie etwa Schadensersatzansprüche (BGHZ 121, 22) oder Bereicherungsansprüche (BGH LM Nr 15 zu § 812).

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