Rn 7

Die Textform verlangt nunmehr, dass eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Eine gesetzliche Definition des dauerhaften Datenträgers enthält S 2. Danach ist dies jedes Medium, welches es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

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