Rn 16

Erfolgt die Erklärung ggü einem wirksam bevollmächtigten Empfangsvertreter, § 164 III, müssen die Zugangsvoraussetzungen beim Vertreter erfüllt sein (BGH NJW 65, 966 [BGH 27.01.1965 - VIII ZR 11/63]; 03, 2370, Postfach GmbH-Geschäftsführer). Auf die Weiterleitung an den Adressaten kommt es nicht an. Wer zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts bevollmächtigt wird, ist grds auch ermächtigt, die erforderlichen Willenserklärungen entgegenzunehmen (MüKo/Einsele § 130 Rz 27). Mitmieter können sich im Mietvertrag formularmäßig zum Empfang von Erklärungen bevollmächtigen (BGH NJW 97, 3439 [BGH 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97]). Wird in einem Kündigungsschutzprozess eine zweite Kündigung erklärt, bezieht sich die Prozessvollmacht nicht auf die Entgegennahme der weiteren Kündigung (LAG Baden-Württemberg BB 67, 1424; anders wenn der ArbN eine allg Feststellungsklage erhoben hat, BAG NJW 88, 2692 f [BAG 21.01.1988 - 2 AZR 581/86]). Fehlt eine Empfangsvollmacht, wird die Erklärung erst mit Zugang beim Adressaten wirksam. Dies gilt insb, wenn ein Anwalt eine Erklärung mangels Vollmacht zurückweist (BGH NJW 80, 990 [BGH 13.02.1980 - VIII ZR 5/79]).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?