Gesetzestext
1Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. 2Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. 3§ 1809 findet keine Anwendung.
Rn 1
Die Vorschrift enthält das ausnahmslose Verbot der Sterilisation Minderjähriger.
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