Rn 40

Zu den Bargeschäften des täglichen Lebens zählen auch Kreditkäufe unter Eigentumsvorbehalt (BGH NJW 91, 2283, 2285 [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90]). Im Effektenkommissionsgeschäft und bei der Stellung von Akkreditiven im Handelsverkehr ist die Anwendung der Grundsätze des Geschäfts für den, den es angeht, ebenfalls anerkannt (Ingelmann WM 97, 745 ff). Ausgeschlossen ist sie idR im Kreditgeschäft (MüKo/Schubert Rz 133; abw für Kleinstkredite Soergel/Leptien vor § 164 Rz 31), beim Verkauf eines PKW vor Ort (Celle MDR 07, 832, 833), Krankenhauspflegevertrag (BGH LM Nr 33), Schleppvertrag (Bremen VersR 86, 461) und der Auszahlung des Rücknahmepreises für Investmentanteile (BGH NJW-RR 03, 921, 922 f).

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