Rn 7

Rein formal bestimmt II 1, dass die Einwilligung nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erteilt werden kann. Enthält die Urkunde eine unzulässige Einschränkung, entfaltet die Einwilligung keine Wirkung. Ist die Zustimmung wirksam erteilt, ist sie unwiderruflich. Da die Wirksamkeit erst mit Zugang beim FamG gegeben ist, kann bis dahin noch ein Widerruf erfolgen.

 

Rn 8

Von der Unwiderruflichkeit gibt es nur in den Fällen des § 1746 II eine Ausnahme: das minderjährige, über 14 Jahre alte Kind darf die Einwilligung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sein Widerrufsrecht erlischt mit dem Ausspruch der Annahme.

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