Rn 2
Die Vorschrift privilegiert den Nachlasspfleger ebenso wie den -verwalter und den Fiskus in § 2011: Ihnen kann keine Inventarfrist bestimmt werden.
Rn 3
Ein Verzicht auf die Haftungsbeschränkung ist nicht möglich, I 3. Ein Schuldanerkenntnis oder die vertragliche Novation eines bestehenden Schuldverhältnisses beinhalten im Zweifel keinen Verzicht (Soergel/Kaltenbach § 2012 Rz 1).
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