Gesetzestext

 

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 17. Dezember 2009, mit Ausnahme des Artikels 26, der ab dem 17. Juni 2009 gilt. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

 

Rn 1

1 bestimmt den 17.12.09 zum Tag des Inkrafttretens. Das ist der Tag, auf den auch die intertemporale Regelung in Art 28 abstellt. Die Ausnahme in 2 ist mittlerweile gegenstandslos (vgl Art 26 Rn 2). S 2 betont die sich aus Art 288 II AEUV ergebende unmittelbare Geltung von ROM I (vgl deklaratorisch auch Art 3 EGBGB).

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