Rn 64

Nach Nr 1 muss die Montage sachgemäß ausgeführt worden sein. Dass der Wortlaut nicht mehr ausdr das Handeln von Erfüllungsgehilfen der Verantwortung des Verkäufers zurechnet, ist unschädlich, da sich dies bereits aus allg Rechtsprinzipien ergibt (BTDrs 19/27424, 25). Eine unsachgemäß vorgenommene Montage führt dann nicht zu einem Mangel, wenn sie nicht durch den Verkäufer vorgenommen wurde und nicht auf einer entspr mangelhaften Anleitung beruht (Nr 2). Der Anwendungsbereich der Nr 2 dürfte sich faktisch somit auf die fehlerhafte Selbstmontage beschränken (Wilke VuR 21, 283, 284). Eine hiernach unsachgemäße Vornahme der Montage führt zu einem Mangel, unabhängig davon, ob dadurch die bis dato mangelfreie Kaufsache mangelhaft wird, zB Kurzschluss in Waschmaschine aufgrund unzureichender Befestigung des Wasserschlauches, oder nur die Montage mangelhaft ist, zB schiefe Befestigung eines mangelfreien Küchenschranks (Erman/Grunewald Rz 54; BRHP/Faust Rz 95). Die Montage muss die Verhältnisse des vereinbarten Orts berücksichtigen (Brandbg v 20.1.11 – 12 U 91/10, juris Rz 13).

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