Rn 65

Für die Frage, wann eine Montageanleitung mangelhaft ist, gilt das bisherige Verständnis fort. Dies ist bei technischen Fehlern, zB Verwechslung der elektrischen Pole, ebenso wie bei Unvollständigkeit oder fehlender Verständlichkeit für den erwarteten Käuferkreis, zB wegen Fremdsprachlichkeit (Hamm BauR 06, 1149, 1150) der Fall. Abzustellen ist auf den Durchschnittskäufer (AG Bremen NJW-RR 15, 380, 381; Staud/Matusche-Beckmann Rz 126; aA den ganz überwiegenden Teil der Käufer: BRHP/Faust Rz 100; umf Brand ZGS 03, 96, 97).

Zum Kausalitätserfordernis s München BeckRS 13, 03054.

 

Rn 66–73

[nicht besetzt]

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