Rn 58b

III 1 Nr 4 stellt das objektive Äquivalent zu II 1 Nr 3 (s Rn 40 ff) dar und erfordert entspr die Übergabe des erwartbaren Zubehörs und Anleitungen, wobei hier die berechtigten Käufererwartungen maßgeblich sind (vgl Roth-Neuschild ITRB 21, 210). Ausweislich des Wortlauts gehört bspw die Verpackung zum erwartbaren Zubehör, die relevantesten Bsp der Anleitung sind die bereits bekannten Montage- und Installationsanleitungen (zur Definition s Rn 42, 42b). Für die Frage der Erwartbarkeit muss auf den Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers abgestellt werden, sodass zB Werbeaussagen diese beeinflussen können (vgl BTDrs 19/27424, 33). Soweit die Übergabe von Bedienungsanleitungen erwartet werden kann, führt deren Fehlen oder Mangelhaftigkeit zu einem Sachmangel (vgl Rn 42).

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