Rn 37
Da verzugsbedingt unterliegen auch Schäden aus der Verletzung des Integritätsinteresses der Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618; aA: Stodolkowitz ZGS 10, 448, 451 f).
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