Rn 2

Stundung bedeutet Fälligkeit des Kaufpreises erst nach Erfüllung des Verkäufers (RG 83, 179, 181; BRHP/Faust Rz 2). Sie liegt daher nicht in Gewährung der Zeit, die für die Beschaffung des Kaufpreises erforderlich ist (RG aaO; aA Erman/Grunewald Rz 2) oder in dessen Zahlung per Überweisung oder Scheck (aA Erman/Grunewald Rz 2). Sicherheitsleistung: §§ 232 ff.

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