Rn 9

I 2 dient der Umsetzung von Art 2 Nr 5 letzter Hs VerbraucherrechteRL (krit Stamm NJW 20, 3057, 3062: überschießende Umsetzung). Wie § 434 IV zu entnehmen ist (dort Rn 62 f), ändern auch Dienstleistungen von ›nicht nur untergeordneter Bedeutung‹ den Charakter des Verbrauchsgüterkaufs nicht, wie Montage, Installation, Anpassungen und sonstige Handreichungen (BTDrs 17/12637, 69; Grenze bei 75 % Grunewald NJW 20, 2361, 2362).

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