Rn 12

Haftungskredite, mit denen der Kreditgeber keine Geldbeträge, sondern seine Kreditwürdigkeit etwa in Form eines Akzept- o Avalkredits zur Verfügung stellt, sind keine Darlehen iSd I 1. Beim Akzeptkredit (BGHZ 19, 282, 288 ff; LG Hambg ZIP 16, 1239, 1240) akzeptiert die Bank aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages einen Wechsel (§ 25 WG), den der Wechselnehmer bei einer anderen Bank diskontieren kann. Beim Avalkredit übernimmt die Bank aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages (BGHZ 95, 375, 380 f; BGH NJW-RR 00, 1717) eine Bürgschaft (§ 765) o Garantie.

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