Rn 31

Nach vorbehaltloser Übernahme der Mieträume trägt der Mieter die Beweislast für das Vorliegen eines zur Kündigung berechtigenden Mangels (BGH IMR 21, 17). Zum Kündigungszugang per Einschreiben/Rückschein: Rostock IMR 21, 192. Eine im Vorprozess festgestellte Mietzahlungspflicht ist für den Kündigungsprozess bindend (Kobl NJW-RR 05, 1174 [OLG Koblenz 02.11.2004 - 12 U 1530/03]). Gegen den Wohnraummieter kann auch vor Ablauf der Schonfrist des § 569 III Nr 2 ein Versäumnisurteil ergehen (LG Hamburg NJW-RR 03, 1231; LG Köln NJW-RR 04, 87). Eine einstweilige Verfügung auf Räumung kommt nicht in Betracht (Ddorf ZMR 09, 444). Räumung nach Kündigung setzt Titel voraus (Celle IMR 17, 405). Untervermietung zur Abwendung der Räumungsvollstreckung kann Schadensersatzpflicht gem § 826 verursachen (München IMR 19, 376).

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