Rn 5

Mieterinteressen iSv Rn 4 bestehen idR im Schutz des Besitzes an der Wohnung (Art 13 I GG), der Gesundheit (Art 2 II 1 GG), der allgemeinen Lebensplanung (Art 2 I GG), zB in der Gestaltung und Dekoration der Mietsache, im Ausnahmefall aber auch in der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters sowie ideeller Interessen. Mieterinteressen sind ferner – vorübergehend – eine Krankheit, eine bevorstehende Prüfung, eine Schwangerschaft, ein geplanter Umzug oder – bei Gewerberaummietern – auch wirtschaftliche Aspekte (BGH NJW 13, 223 [BGH 31.10.2012 - XII ZR 126/11] Rz 27: existenzbedrohendes wirtschaftliches Risiko).

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