Rn 138

Bei Mietverträgen über Wohnraum sind vertragliche Vereinbarungen, nach denen der Mieter die Richtigkeit der Abrechnung anerkennt oder mit Einwendungen ausgeschlossen ist, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, unwirksam.

 

Rn 139

Für preisfreien Wohnraum ergibt sich dies aus § 556 IV, für preisgebundenen Wohnraum aus den Preisbindungsvorschriften.

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