Rn 7

Eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren hat mehrere Vor-, aber auch einen Nachteil.

 

Rn 8

Überblick:

  • pauschale Berechnung der Erhaltungskosten (Rn 9);
  • keine Verringerung des Erhöhungsbetrags um Zinsermäßigung (Rn 10);
  • Ausschluss des Härteeinwandes (Rn 12);
  • Erleichterung der Modernisierungsankündigung (Rn 13 ff);
  • Ausschluss weiterer Mieterhöhungen (Rn 16 ff).

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