Rn 13

Zum Behandlungsvertrag und zu den Krankenhausverträgen vgl die Kommentierung zu §§ 630a–h.

 

Rn 14

Der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten ist ein Werkvertrag, auch wenn Gegenstand nur Bauleitung oder Bauaufsicht ist (BGHZ 82, 100). Nur bei rein überwachender oder beratender Tätigkeit des Architekten ohne Bauführung kommt Dienstvertrag in Betracht. Beratervertrag ist typischerweise freier Dienstvertrag. Bewirtung einer Veranstaltung ist regelmäßig freier Dienstvertrag, auch wenn wirtschaftliche Rahmenbedingungen vom Veranstalter vorgegeben werden (BAG NZA 02, 787 [BAG 12.12.2001 - 5 AZR 253/00]). Auch wenn der Detektiv das Ergebnis seiner Tätigkeit zusammenfassen soll, handelt es sich im Schwerpunkt um einen Dienstvertrag (BGH NJW 90, 2549 [BGH 22.05.1990 - IX ZR 208/89]). Ob Forschungs- und Entwicklungsleistungen Gegenstand eines Dienst- oder eines Werkvertrags sind, richtet sich danach, ob Eintritt des Erfolgs mit entspr verschuldensunabhängiger Haftung oder nur den Regeln der Wissenschaft und Technik entspr Vorgehen geschuldet sein soll (BGH DB 06, 1422; NJW 02, 3323). Der Rechtsanwaltsvertrag (BGH NJW 17, 3376) oder Mediatorvertrag (BGH NJW 17, 3342) ist regelmäßig Dienstvertrag. Nur wenn der Anwalt ausschl einen Vertrag zu entwerfen oder ein Rechtsgutachten zu erstatten hat, kommt Werkvertrag in Betracht (BGH NJW 65, 106). Der Steuerberatungsvertrag ist grds Dienstvertrag (BGH DB 06, 1422). Bei konkreten Einzelaufträgen, wie etwa Erstellung des Jahresabschlusses oder bestimmter Bilanzen, kommt auch Werkvertrag in Betracht (BGH NJW 12, 3165 [BGH 14.06.2012 - IX ZR 145/11]; 92, 308 [BGH 17.10.1991 - IX ZR 255/90]; NJW-RR 88, 1264 [BGH 03.02.1988 - IVa ZR 196/86]). Beim Wirtschaftsprüfer gelten die gleichen Grundsätze. Namentlich Prüfung einzelner Jahresabschlüsse (BGH NJW 00, 1107 [BGH 01.02.2000 - X ZR 198/97]) oder einzelner Strukturierungen (BGH NJW 01, 360 [BGH 26.09.2000 - X ZR 94/98]) kann auch Gegenstand eines Werkvertrags sein.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge