Rn 1
Die Vorschrift und die zugrunde liegende Richtlinie 2001/23/EG soll die Kontinuität der iR einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse unabhängig von einem Inhaberwechsel gewährleisten (EuGH C-160/14 – Ferreira da Silva e Brito ua; BAG NZA 18, 933 [BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16]).
Rn 2
§ 613a ist zwingendes Recht. Vereinbarungen, die auf Umgehung der gesetzlichen Kontinuität zielen, sind nichtig (iE Rn 16; BAG BB 12, 2815, Anm Lingemann ArbR 12, 583 [BAG 25.10.2012 - 8 AZR 572/11]).
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