Rn 3

Wird der Herausgabeanspruch geltend gemacht oder eine Veräußerung durchgeführt, tritt der Anleger an das Kreditinstitut heran, mit dem er den Depotvertrag abgeschlossen hat. Die depotführende Bank wird dadurch zur Weiterleitung von Wertpapieren veranlasst. Die Erfüllung erfolgt durch die Erteilung des Auftrags iRv Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystemen, die erforderlichen Umbuchungen vorzunehmen. Das beauftragte Kreditinstitut handelt bei der Erfüllung entweder in Vertretung des Anlegers oder im Wege der Verkaufskommission mit dessen Einwilligung (§ 185).

 

Rn 4

Regelungsgegenstand der Vorschrift ist nur der Widerruf des Auftrags durch den Auftraggeber. Der Widerruf ist wirksam, wenn er nach den im System vorgegebenen Regeln bis zum festgelegten Zeitpunkt erfolgt. Mit Erreichen des festgelegten Zeitpunkts wird der Auftrag unwiderruflich. Es soll dadurch gewährleistet werden, dass dem depotführenden Kreditinstitut ausreichend Zeit verbleibt, um den Widerruf unter Wahrung der gebotenen Sorgfalt noch vor der Verbuchung auf dem Konto des Begünstigten (Erwerber der Wertpapiere bzw der Zessionar des Anspruchs) zu berücksichtigen. Für den maßgebenden Zeitpunkt ist auf die Regeln im konkreten Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystem abzustellen. Ein System idS ist eine schriftliche Vereinbarung nach Art 2 Buchst a der Zahlungssicherungsrichtlinie einschließlich der Vereinbarung zwischen einem Teilnehmer und einem indirekt teilnehmenden Kreditinstitut, die von der Deutschen Bundesbank oder der zuständigen Stelle eines anderen Mitgliedstaats oder Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemeldet wurde (§ 1 XVI KWG). In der Insolvenz gilt § 115 InsO.

 

Rn 5

Die Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs besteht in der Zurückleitung der Wertpapiere oder der Ansprüche auf Herausgabe der Wertpapiere an das depotführende Kreditinstitut des widerrufenden Auftraggebers bzw Anlegers (buchungstechnischer Vorgang). Ist der Auftrag unwiderruflich, ist die Ausführung mit Rechtsgrund erfolgt.

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