Rn 5

Die Herausgabe- und Verzinsungspflicht der §§ 667 und 668 ist idR nur bei der Innen-GbR iwS (mit Gesellschaftsvermögen) relevant, da das Vermögen bei der Innen-GbR ieS ohnehin beim (geschäftsführenden) Hauptgesellschafter verbleibt und bei der Außengesellschaft Gegenstände unmittelbar für das Gesamthandsvermögen erworben werden. § 667 erstreckt sich auch auf Sondervorteile, die der Geschäftsführer iR seiner Tätigkeit erwirbt (BGH NJW 80, 339, 340 [BGH 02.07.1979 - II ZR 132/78]).

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