Rn 2

Eine Grenzanlage iSd Vorschrift ist eine natürliche oder von Menschenhand geschaffene Anlage, die von der zwischen aneinander angrenzenden Grundstücken verlaufenden Grenzlinie durchschnitten wird und dem Vorteil sämtlicher betroffener Grundstücke dient.

 

Rn 3

Das Gesetz nennt nur beispielhaft einige Arten von Grenzanlagen. Daneben kommen alle denkbaren baulichen (zB Weg, BGHZ 154, 139, 145) oder natürlichen Anlagen (zB Hecke: BGHZ 143, 1) in Betracht. Keine Grenzanlagen sind auf oder über die Grenze gebaute Teile eines Gebäudes (s aber Rn 10 ff).

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