Gesetzestext

 

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 17. August 2015, mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16. November 2014 gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem 5. Juli 2012 gelten.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

 

Rn 1

Die VO ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (27.7.12) in Kraft getreten. Das war der 16.8.12. Die VO gilt seit dem 17.8.15 unmittelbar in allen MS (Kohler/Pintens FamRZ 12, 1425, 1429), mit Ausn von Dänemark u Irland, s Art 1 Rn 19. Die Art 77 u Art 78 (Informationen) gelten seit dem 16.11.14. Die Art 79 (Erstellung u Änderung einer Liste), 80 (Erstellung von Bescheinigungen u Formularen) u Art 81 (Ausschussverfahren) gelten bereits seit dem 5.7.12.

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