Prof. Dr. Moritz Brinkmann
Rn 6
Bei der Beurteilung der Treuwidrigkeit ist das Gesamtverhalten nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen (Soergel/Klinck Rz 6). An der Treuwidrigkeit fehlt es regelmäßig bei wirtschaftlichen Gründen für das Verhalten, allerdings ist auch hier eine Würdigung des Einzelfalls geboten (BGH NJW 05, 3417 [BGH 16.09.2005 - V ZR 244/04] zur Frage der Treuwidrigkeit der Einflussnahme auf die Entscheidung eines Dritten). Bei der Gesamtwürdigung kann auch der Verschuldensgrad des Eingreifers berücksichtigt werden. Vorsatz ist hinsichtlich des Verstoßes gegen Treu und Glauben nicht erforderlich. Die Rspr verlangt jedenfalls fahrlässiges Verhalten (BGH NJW-RR 89, 802 [BGH 13.02.1989 - II ZR 110/88]; BB 65, 1052), die hM in der Literatur lässt dagegen einen objektiven Verstoß genügen (Staud/Bork Rz 10; Grüneberg/Ellenberger Rz 3). Derjenige, der sich auf die Treuwidrigkeit einer Handlung beruft, hat deren tatsächliche Voraussetzungen zu beweisen (BGH NJW-RR 97, 304, 305 [BGH 16.10.1996 - VIII ZR 54/96]).
Rn 7
Einzelfälle: Treuwidrig: Nichteinhaltung der Zahlungsfrist infolge des unrichtigen Bestreitens des Eingangs des Schecks beim Gläubiger (BGH NJW 02, 1788 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 293/00]); Verzögerung der Zahlung der Grunderwerbssteuer als Voraussetzung für Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die aufschiebende Bedingung des Grundstückskaufvertrags ist (Karlsr NJW-RR 96, 80 [OLG Karlsruhe 06.07.1995 - 4 U 269/94]); Nichtannahme der angebotenen Restzahlung durch Vorbehaltsverkäufer, einer Hinterlegung nach §§ 372, 378 bedarf es nicht (BeckOK/Rövekamp Rz 5.1); Versuch des Vermieters, durch Stellung unzumutbarer Bedingungen ggü vom Mieter benannten potentiellen Nachmieter, das Ausscheiden des Mieters aus dem Mietvertrag zu vereiteln (München NJW-RR 95, 393 [OLG München 18.11.1994 - 21 U 3072/94]); Erfüllung einer Verbindlichkeit als Bedingung der Rechtsmittelrücknahme, wenn der Schuldner schon bei Vertragsschluss von seinem Unvermögen wusste (BGH NJW-RR 89, 802 [BGH 13.02.1989 - II ZR 110/88]); eine Partei kann treuwidrig handeln, wenn sie ihrem Aufsichtsrat einen Vergleich nicht – wie im Vergleich vorgesehen – zur Entscheidung über die Zustimmung zum Vergleich vorlegt (Dresd OLG-NL 01, 97). Wer die vertragliche Verpflichtung, im Falle der Eingehung eines Vertrags einen anderen mit in den Vertrag aufzunehmen, dadurch zu umgehen sucht, dass er den Vertragsschluss durch seine Ehefrau vornehmen lässt, muss sich nach § 162 I so behandeln lassen, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen (BGH NJW 82, 2552 [BGH 24.06.1982 - III ZR 178/80]). Die Adoption eines volljährigen Kindes zur Herbeiführung der Bedingung eines Vermächtnisanspruchs kann treuwidrig sein (BayObLGZ 84, 246). Ausspruch der Kündigung, nur um die Verpflichtung zur Zahlung einer unter die Bedingung eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses gestellten Gratifikation zu verhindern (BAG NZA 12, 620 [BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10]).
Rn 8
Nicht treuwidrig handelt der Auftraggeber eines Maklers, wenn er in Verfolgung eigener Interessen von dem Abschluss des vermittelten Geschäfts absieht (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64]; WM 75, 250). Auch der Bauherr, der dem Architekten für den Fall der Erteilung der Baugenehmigung das Honorar schuldet, muss gegen die Ablehnung des Bauantrags keine Rechtsmittel einlegen (Köln OLGZ 74, 8). Die Herbeiführung des Rückkauffalls, der für den Fall des Zahlungsverzugs vorgesehen war, ist für sich allein kein treuwidriges Verhalten des Käufers (BGH NJW 84, 2568 [BGH 21.03.1984 - VIII ZR 286/82]). Muss ein von der Bundesagentur für Arbeit beauftragter Lehrgang ausfallen, weil ein Großteil der Arbeitnehmer inzwischen von dieser erfolgreich vermittelt wurde, so ist die Vermittlung keine treuwidrige Vereitelung des Honoraranspruchs des Lehrgangsanbieters (BGH NJW 03, 1459 [BGH 30.01.2003 - III ZR 270/02]).